08.04.2024

Europawahl am 09. Juni 2024

Informationen für Unionsbürger Am 09. Juni 2024 findet in Deutschland die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt. Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.

Für die Wahlteilnahme in Deutschland können sich die Unionsbürger in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Hauptwohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Wimsheim bis spätestens 19. Mai 2024 (Sonntag) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis beim Rathaus, Rathausstraße 1, 71299 Wimsheim, stellen.

Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde senden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungs- und Postlaufzeiten.

Das Formular sowie weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin oder beim Bürgeramt der Gemeindeverwaltung.

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU beim Bundesministeriuim des Innern.