Aktuelle Bodenrichtwerte
Festlegung der Bodenrichtwerte 2018 nach § 196 Baugesetzbuch für die Gemeinde Wimsheim
Nach § 196 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung hat die Gemeinde aufgrund der Kaufpreissammlung durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungsstandes zu ermitteln (=Bodenrichtwerte).
Die aktuellen Bodenrichtwerte entnehmen Sie bitte der nachfolgender PDF-Datei...