Breitbandausbau in der Gemeinde Wimsheim – aktuelle Informationen
Demnächst beginnt der Glasfaserausbau in Wimsheim durch die Netze BW GmbH.
Das bis Anfang 2025 fertiggestellte Glasfasernetz wird anschließend an Vodafone zum Betrieb übergeben.
Eine häufig gestellte Frage ist dabei, ob an einer bestimmten Adresse ein Glasfaseranschluss realisiert werden kann. Hierzu möchten wir Sie im Folgenden entsprechend informieren.
Aktueller Ausbau in „weißen Flecken“
Der nun beginnende, von Bund und Land geförderte Ausbau von Glasfaseranschlüssen ist nur in den gemäß der Förderbestimmungen des Bundes unterversorgten Bereichen der Gemeinde möglich.
Der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis hat 2019 eine Markterkundung durchgeführt und in diesem Zuge durch die privaten Telekommunikationsunternehmen Versorgungsdaten für alle Wimsheimer Adressen erhalten. Bei der Ermittlung der Übertragungsrate spielen beispielsweise die Entfernung zum Verteilerkasten, das Alter der Leitungen, die Mobilfunkabdeckung usw. eine Rolle. Dies kann manchmal dazu führen, dass sich die Übertragungsraten an direkt aneinander grenzenden Adressen unterscheidet.
Anschließend wurden aus diesen Daten diejenigen Adressen zusammengestellt, die unter der vom Bund und EU vorgeschriebenen Mindestübertragungsrate von 30 Mbit pro Sekunde liegen (à „weiße Flecken“). Dabei kommt es jedoch auf die im Jahr 2019 tatsächlich mögliche Verbindungsgeschwindigkeit vor Ort, nicht auf den derzeitigen Telefon-/Internetvertrag an.
Für die Gewerbegebiete und für Schulen gelten gesonderte Mindestbandbreiten.
Nur an diesen Adressen ist ein Glasfaserhausanschluss über den Zweckverband möglich.
Vorstreckungen/Abzweige bei „grauen Flecken“
Bei Adressen, die laut Mitteilung der Telekommunikationsanbieter bereits mit über 30 Mbit pro Sekunde versorgt sind aber noch nicht über einen gigabitfähigen Anschluss verfügen (à „graue Flecken“), wird, sobald daran eine Längstrasse im Zuge der Erschließung der Weißen Flecken vorbeiführt, ein Abzweig von dieser Trasse und eine Vorstreckung bis zur Grundstücksgrenze erstellt. Dadurch muss bei einer Änderung der Rechtslage der Gehweg bzw. die Straße nicht nochmals geöffnet werden, es entfallen somit umfangreiche zusätzliche Bauarbeiten. Sofern eine neue Förderrichtlinie des Bundes in Kraft ist, können die derzeitigen „Grauen Flecken“ zusätzlich zu den „Weißen Flecken“ sukzessive ausgebaut und angeschlossen werden.
Kein Ausbau bei „schwarzen Flecken“
Bereits über Glasfaser oder Kabelnetze (ehem. Unitymedia oder Kabel BW) versorgte Gebiete können leider auf absehbare Zeit nicht an das Glasfasernetz des Zweckverbands angeschlossen werden. Über diese Leitungen können bei entsprechender Aufrüstung des Netzbetreibers Vodafone bereits heute bis zu 1.000 Mbit/s im Download übertragen werden (à „schwarze Flecken“).
Weitere Informationen finden Sie unter www.breitband-enzkreis.de und unter www.vodafone.de/enzkreis.