
Informationen zur Grundsteuerreform
Die baden-württembergische Finanzverwaltung hat am 16. Mai 2022 mit dem Versand der Informationsschreiben an die privaten Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken begonnen. Die Aktion dauert voraussichtlich bis Ende Juli 2022. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer sind verpflichtet, für ihre Grundstücke (Grundsteuer B) eine sogenannte „Feststellungserklärung“ abzugeben. weiterlesen