Vergebene Aufträge nach VOB/A § 20 Absatz 3
An dieser Stelle informiert die Gemeinde Wimsheim über ihre beschränkten Ausschreibungen ab einem Auftragswert von 25.000,00 € ohne Umsatzsteuer und ihre freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von 15.000,00 € ohne Umsatzsteuer gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A nach Zuschlagserteilung. Die Veröffentlichung erfolgt für eine Dauer von sechs Monaten.