Änderungen der Corona-Verordnung zum 11. Januar 2021
Mit Beschluss vom 8. Januar 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten größtenteils am 11. Januar 2021 in Kraft.
Das Land Baden-Württemberg hat in den beigefügten Übersichten die geltenden Reglungen ab dem 11.01. sowie geschlossenen und geöffneten Einrichtungen dargestellt.
Weitere Informationen stehen auch unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/