Garten- / Grillfeuer
Privatpersonen können Garten- oder Grillfeuer dem Bürgermeisteramt mitteilen. Diese Meldung wird dann vom Bürgermeisteramt an die Feuerwehr-Leitstelle weiter geleitet. Allerdings wird die alarmierende Stelle, trotz dieser Meldung, bei unklarer Lage, eine Alarmierung vornehmen. Daher besteht durch diese Meldung keinen Anspruch auf Befreiung von einer ggf. entstehenden Kostenpflicht.
Ebenso wird keine Gewähr für den Empfang der Meldung durch das Bürgergermeisteramt übernommen.