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Grundsteuer

 

Informationen zur Grundsteuerreform

finden Sie auf unserer Startseite der Gemeinde Wimsheim www.wimsheim.de und auf der Internetseite des Finanzministeriums unter www.grundsteuer-bw.de.

Der Zweckverband Gemeinsamer Gutachterausschuss im Enzkreis hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 festgestellt. Diese können unter www.gutachterausschuss-enzkreis.de einsehen oder direkt beim Gutachterausschuss in Mühlacker erfragt werden.

Mehr Informationen zum Thema erhalten Sie im unten eingestellten "FLYER zur Grundsteuerreform"


 

Neue Grundsteuerbescheide werden nur noch bei einer Änderung zugestellt, ansonsten ist der letzte erhaltene Grundsteuerbescheid gültig.

 

Grundsteuerraten:

  • 1.Rate 15. Februar
  • 2.Rate 15. Mai
  • 3.Rate 15. August
  • 4.Rate 15 November
  • Für den Jahreszahler werden die 4 Raten der Grundsteuer am 1. Juli jeden Jahres fällig.

 

Downloads

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Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Grundsteuer finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein:

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