Informationen für Bauherren

Vor Durchführung von Baumaßnahmen ist i.d.R. ein baurechtliches Verfahren erforderlich.

Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Baurechtsbehörde (Landratsamt Enzkreis) oder der Gemeindeverwaltung ob- und ggf. welches baurechtliche Verfahren für Ihr konkretes Vorhaben  erforderlich bzw. möglich ist.

Sobald ein Baubeginn baurechtlich möglich ist, bitten wir folgendes zu beachten:

 

Hausnummer

Bitte nehmen Sie die Kennzeichnung baldmöglichst nach der Aufbringung des Aussenputzes vor. Die Hausnummer sollte bei Tag und Nacht von der Strasse aus gut lesbar sein.  Dringend empfohlen wird eine provisorische Kennzeichnung spätestens beim Einzug oder auch schon vorher. Denken Sie daran: Rettungsdienste sind auf die Hausnummern dringend angewiesen.

 

Beweissicherung

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass im Zuge von Baumassnahmen immer wieder Schäden an den öffentlichen Verkehrsflächen (Gehwege, Strassen u.a.) entstehen. Unstimmigkeiten zwischen den Bauherren und der Gemeinde können dann auftreten, wenn die Bauherren bzw. deren Bauleitung geltend machen,  dass diese Schäden schon bei Baubeginn  bestanden haben und insofern keine Pflicht zur Schadensbehebung bestünde. Um, auch im Interesse der Bauherren, Sicherheit zu haben, führen wir deshalb ein sog. Beweissicherungsverfahren durch, in dessen Rahmen die Baustelle durch den Vertreter der Gemeinde und dem Bauherrn/Bauleiter vor Beginn der Baumassnahme in Augenschein genommen wird und evtl. bestehende Schäden festgehalten werden. Ebenso wenn keine Schäden festgestellt werden. Nach Beendigung der Bauarbeiten wird eine erneute Besichtigung vorgenommen.

Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten mit unserer Bauamtsleitung zur Vereinbarung eines Termins in Verbindung.

 

Inanspruchnahme öffentlicher Flächen

Es kommt immer wieder vor, dass Bauherren bzw. Baufirmen Baumaterialien, Baukräne, Baumaschinen u.a. auf Gehwegen uns Strassen lagern bzw. aufstellen. Dies ist nach dem Strassengesetz eine Sondernutzung und ohne Genehmigung der Strassenverkehrsbehörde  und der Gemeinde nicht zulässig. Sollten Sie öffentliche Fläche in Anspruch nehmen müssen, beantragen Sie oder die Baufirma die hierfür erforderliche Genehmigung rechtzeitig, mindestens 4 Wochen vor Baubeginn. Das Antragsformular ist beim Bürgermeisteramt erhältlich. Dort ist auch der Antrag einzureichen.

 

Wasser- , Abwasser- und Bauwasseranschluss, Wasseruhr

Wir weisen darauf hin, dass der Wasseranschluss - Verlegung des PE-Rohres bis zu Ihrer Installation- seitens des Bauherrn fachmännisch herzustellen ist. Ebenfalls ist eine Halterung für die Wasseruhr anzubringen. Der geeichte Wasserzähler wird danach von der Gemeinde Wimsheim eingebaut. Der Wasserzähler muss spätestens bis zum Einzug eingebaut sein. Empfohlen wird dringend, im Bereich des Gebäudes immer, aber möglichst auch im nicht überbauten Vorgartenbereich, ein Leerrohr einzbauen. Ohne Leerrohr können bei Schäden an dieser Leitung erhebliche Mehrkosten für den Bauherrn entstehen. Sobald der Wasserzähler eingebaut werden kann, bitten wir den Bauhof Heckengäu zu informieren unter: info@zvbh.de oder Tel. Nr. 07044/903194

 

Zahlungen an die Gemeinde -Abbuchungsverfahren-

Ein moderner Dienstleistungsbetrieb wie unsere Gemeindeverwaltung verlangt effizientes, kostengünstiges Arbeiten. Hierzu können Sie einen Beitrag leisten, indem Sie uns für Ihre Steuern und Abgaben einen Abbuchungsauftrag erteilen. Hierdurch können nicht nur wir wirtschaftlicher arbeiten, auch für Sie bringt dieses Verfahren erhebliche Vorteile:

  • Das Schreiben von Überweisungen fällt weg
  • Die Überwachung von Fälligkeitsterminen entfällt
  • Es können keine Termine versäumt werden; Mahngebühren werden ausgeschlossen
  • Abgebucht wird erst 3 Tage nach dem Fälligkeitstermin
  • Ein Abbuchungsauftrag kann jederzeit unbürokratisch widerrufen werden.

Entscheiden Sie sich für das Abbuchungsverfahren. Den entsprechenden Vordruck finden Sie in unserem Formularservice.

 

Schutz der Grenzsteine

Sofern bei Beginn Ihres Vorhabens die Grenzsteine schon gesetzt sind, empfehlen wir dringend eine entsprechende Kennzeichnung. Während des Bauvorhabens entfernte Grenzsteine müssen auf Kosten des Bauherrn neu gesetzt werden. Ersparen Sie sich unnötige Kosten und weisen Sie daher auch Ihre Baufirmen auf die Sorgfaltspflicht hin.

 

Mülleimer

Bitte bestellen Sie Ihre Mülleimer mindestens 5 Wochen vor dem Einzug im Bürgeramt, Tel. 07044/9427-13.  

 

Förderung von Energiesparmassnahmen und alternativen Energien durch die Gemeinde Wimsheim

Die Gemeinde Wimsheim fördert durch die Gewährung von Zuschüssen folgende Massnahmen:

  • Solaranlagen
  • Regenwassernutzungsanlagen
  • Dämmmassnahmen an Gebäuden, die vor 1984 genehmigt worden sind
  • elektrische Wärmepumpenanlagen.

Hinweis für Bauvorhaben im neuen  Baugebiet „Lohweg“:

Entsprechend der Stellungnahme des Landesamtes für Geologie ist die Errichtung von Erdwärmesonden  im gesamten Baugebiet (Wasserschutzzone III A) verboten

Sofern Sie die Massnahmen nicht sofort realisieren wollen kann die spätere Verwirklichung durch vorbereitende Massnahmen beim Neubau wesentlich erleichtert werden, z.B. durch Einlegung von Leerrohren. Sprechen Sie hierauf Ihren Architekten oder einen Fachhandwerker schon während der Planungsphase an.

Richtlinien und Antragsvordrucke sind beim Hauptamt unter Tel. 07044 9427-14 erhältlich.

 

Hinweis der Schornsteinfegermeister:

Zuständige Bezirksschornsteinfegermeister sind:

  • Herr Jens Rosenberger, Buchenweg 42, 75228 Ispringen Tel. 07231 4297060
    zuständig für die Straßen: Austr. - Uhlandstr. - Wiernsheimer Weg - Silcherstr. - Haselweg - Sonnenweg - Kernerstr. - Wengertweg - Hauffstr.- Lessingstr. - Im Talrain - Mörikestr. ab Gebäude 18 bis Ende
  • Herr Benjamin Niesz, Sudetenstraße 16, 75417 Mühlacker, Tel. 07041 9839528
    zuständig für alle Strassen ausser den oben genannten, für die Bezirksschornsteinfegermeister Rosenberger zuständig ist. 

Herr Niesz und Herr Rosenberger bitten die Bauherren, ihnen die technischen Angaben über Feuerungsanlagen vorab zuzusenden.

 

Weitere Ansprechpartner:

  • ENBW, Stromversorgung:      07141 9590
  • ENBW, Gasversorgung:          07051 790345227
  • Telekom, Bauherren-Hotline:  0800 3301903