13.02.2026
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am 22.03.2026 und eine etwa erforderlich werdende Stichwahl am 12.04.2026
Bei der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und der etwa erforderlich werdenden Stichwahl kann nur wählen, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
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